Gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen

Batteriegesetz – BattG

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Das Batteriegesetz setzt die europäische Altbatterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren) in nationales Recht um. Es wurde am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das neue Batteriegesetz trat am 01.12.2009 in Kraft. Die wesentliche Neuregelung des Batteriegesetzes ist, dass Hersteller und Importeure, die Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, dies im Zeitraum vom 01.12.2009 bis 28.02.2010 beim Umweltbundesamt anzeigen müssen und sich dort in ein Register eintragen lassen müssen.

Darin sind Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt. Zusätzlich zu bereits bestehenden Beschränkungen wird auch der Einsatz von Cadmium bei der Batterie- und Akkumulatorenproduktion eingeschränkt. Bewährte Rücknahmestrukturen bleiben weitgehend bestehen. Kennzeichnungspflichten werden geändert, Anzeige- und Mitteilungspflichten eingeführt und Sammelziele für Geräte-Altbatterien verbindlich festgelegt.

(Quelle: www.umweltbundesamt.de)

Jeder Vertreiber von Batterien ist – wie bisher – zur Rücknahme der von ihm vertriebenen Batteriearten verpflichtet. Auf die entsprechenden Sammelstellen ist „im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstromes” der Verkaufsstelle hinzuweisen.

(Quelle: www.ulm.ihk24.de)

Als verantwortungsvoller Händler leisten wir unseren Beitrag durch die Teilnahme am "Gemeinsamen Rücknahmesystem" (GRS)

 

Verpackungsgesetz - VerpackG

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und die derzeit geltende Verpackungsverordnung ablösen.

VerpackV und VerpackG gelten für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen.

Auch Online-Händler sind damit betroffen.

Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

Da uns die Umwelt sehr am Herzen liegt, sind wir bereits seit Herbst 2018 freiwillig beim Verpackungsregister LUCID registriert und leisten unseren Entsorgungsbeitrag über die European Recycling Platform/Landbell